Es ist nie besonders schön, keiner festen Tätigkeit nachzugehen. Aus welchen Gründen auch immer Sie in Österreich arbeitssuchend gemeldet sind, seit dem Jahr 2012/13 gibt es eine Alternative, die beschäftigungslose Zeit schnell und nachhaltig zu überwinden: Das AMS Unternehmensgründungsprogramm (UGP) des österreichischen Arbeitsamtes.
Doch nicht jeder und nicht jede Idee eignet sich dafür, in das Programm aufgenommen zu werden. In diesem Beitrag verraten wir, welche Voraussetzungen dafür gegeben sein müssen, um aufgenommen zu werden und welche Dinge beachtet werden müssen.
Was ist überhaupt das AMS Unternehmensgründungsprogramm?
Das UGP des österreichischen Arbeitsamtes AMS richtet sich an arbeitssuchende und diejenigen, die wissen, dass Sie in einigen Monaten davon betroffen sein werden. Mit dem Programm wird eine Tätigkeit auf selbstständiger Basis angestrebt.
Diese soll nachhaltig sein und den Betroffenen eine Möglichkeit geben, schnell von der Arbeitslosigkeit wegzukommen und sich dauerhaft auf selbstständiger Basis zu etablieren.
Welche Voraussetzungen zur Teilnahme gibt es?
Leider kann nicht jeder an dem Programm teilnehmen. Wichtigste Voraussetzung ist eine Arbeitslosigkeit oder eine anstehende. Wer also weiß, dass er in einem Jahr in die Arbeitslosigkeit entlassen wird, kann sich über das Programm informieren.
Auch eine gute Geschäftsidee, die die Wahrscheinlichkeit einer baldigen erneuten Arbeitslosigkeit aufgrund mangelndem Geschäftserfolg minimiert, ist zwingende Voraussetzung für die Aufnahme in das Programm.
Auch müssen die fachlichen Voraussetzungen dafür gegeben sein, um sich im Tätigkeitsfeld zu Recht zu finden. Wer also vorher im Landschaftsbau tätig war, und nun eine Werbeagentur gründen möchte, wird vermutlich nicht gefördert werden. Wer stattdessen die frühere Tätigkeit zum Anlass nimmt, um sein eigener Chef zu sein, der erfüllt auf jeden Fall die fachlichen Voraussetzungen.

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Liegt gegen den Bewerber ein Pfändungsverfahren vor, oder war der Bewerber in den letzten 36 Monaten beim SVA pflichtversichert, kommt keine Förderung in Frage. Wenn die Idee nicht nachhaltig ist, und wenn die Selbstständigkeit nur als Nebentätigkeit gedacht ist, wird der Bewerber ebenfalls nicht in das Programm aufgenommen.
Wie läuft die Förderung ab?
Wer gerade aktuell arbeitssuchend ist, oder weiß, dass er demnächst davon betroffen sein wird, und über eine sinnvolle Geschäftsidee verfügt, um ein nachhaltiges Einkommen auf selbstständiger Basis zu generieren, wendet sich an das AMS und stellt einen Antrag auf Förderung. Wird diesem stattgegeben, und das ist in der Hälfte aller Fälle der Fall, wird der Bewerber aufgefordert, einen Businessplan zu entwickeln.
Dabei soll die Geschäftsidee dahingehend geprüft werden, ob ein dauerhafter Geschäftserfolg zu erwarten ist, oder der Bewerber sich demnächst wieder arbeitssuchend melden muss, weil sich kein dauerhaftes Einkommen aus der Tätigkeit ergibt.
Deshalb ist es auch wichtig, dass der Bewerber über finanzielle Reserven verfügt, um auch eine Phase des schlechteren Geschäftserfolges zu verkraften. Wenn dies so ist, und stimmt der AWS einer finanziellen Förderung zu, kann das Projekt Selbstständigkeit umgesetzt werden.
Die vier Phasen des UGP
Das Programm zur Förderung der Selbstständigkeit eines Arbeitssuchenden gliedert sich in vier Phasen und dauert in der Regel sechs Monate. In Ausnahmefällen kann auch eine neunmonatige Förderung genehmigt werden.
Die erste Phase wird als Klärungsphase bezeichnet. Hierbei geht es darum, den Berater des Arbeitsmarktservices zu überzeugen, ob das Projekt realisierbar ist. Hierbei müssen die drei Fragen, Verfügt der Bewerber über die finanziellen Ressourcen einer Selbstständigkeit, besitzt er die nötigen fachlichen und personalen Kompetenzen hierfür und hat das Projekt eine dauerhafte Perspektive, beantwortet werden.
Wenn alle drei Fragen positiv beantwortet werden, wird dem Bewerber, also Ihnen, ein Berater des UGP zugewiesen. Zudem bekommen Sie eine Mappe, die Fragen enthält, die Sie so schnell wie möglich beantworten sollen. Anschließend, als Abschluss der Klärungsphase, müssen Sie einen Businessplan erstellen und Ihrem Berater des UGP vorlegen. Der Plan wird ausführlich geprüft und bewertet und Sie können anschließend mit der zweiten Phase beginnen.
Die zweite Phase wird als Vorbereitungsphase bezeichnet. In dieser Phase profitieren Sie von vielen kostenlosen Services des UGP. Sie können an Workshops und Seminaren teilnehmen, die Sie auf die Selbstständigkeit vorbereiten.
Die Teilnahme ist dabei nicht verpflichtend, aber sehr empfohlen. Themen, die dabei behandelt werden, betreffen beispielsweise Marketing, Rechnungswesen, Kundenakquise und Social Media Aktivitäten. Auch Gruppen- und Einzelberatungen können von Ihnen in Anspruch genommen werden. Nachdem sozusagen die fachlichen Voraussetzungen geschaffen wurden, um Sie optimal auf die selbstständige Tätigkeit vorzubereiten, beginnt Phase drei.
Die dritte Phase wird als Realisierungsphase bezeichnet. In dieser Phase geht es darum, wie der Name schon andeutet, die Selbstständigkeit zu etablieren. Hierfür ist eine Anmeldung beim Gewerbeamt notwendig. Auch die Programmierung einer Homepage und einer Social Media Präsenz fällt hierunter. In dieser Phase können Sie, sofern es die Zeit zulässt, weiterhin an den kostenlosen Seminaren aus Phase zwei teilnehmen.
Die letzte Phase wird als Nachbetreuungs-Phase bezeichnet. In dieser Phase haben Sie das Recht, die Beratungsleistungen des AMS und UGP in Anspruch zu nehmen. Auch die Möglichkeit, weiterhin die Beratungstermine und Workshops in Anspruch zu nehmen, besteht. Insgesamt findet weiterhin eine umfangreiche Betreuung statt.
Wie Ihnen finanziell geholfen wird
Die finanzielle Unterstützung richtet sich generell nach der Höhe des letzten Arbeitslosengeldes oder der letzten Nothilfe. Falls Sie direkt den Sprung in die Selbstständigkeit wagen, obwohl Sie sich vorher nicht arbeitssuchend gemeldet haben, wird Ihnen eine Unterstützung gewährt, um den eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten.
Dabei ist zu betonen, dass die finanzielle Unterstützung auch zwei Monate nach der erfolgreichen Gründung des Unternehmens gewährt wird. Dies wird als Gründungshilfe bezeichnet und bedeutet, dass der Mindestbetrag der gesetzlichen Sozialversicherung vom AMS übernommen wird. Auch die notwendigen Ausbildungen, sofern dies notwendig ist, werden übernommen.
Was noch über das UGP erwähnt werden sollte
Um sich nachhaltig mit dem eigenen Unternehmen am Markt etablieren zu können, darf die Selbstständigkeit die einzige Selbstständigkeit während der Gründungsphase sein.
Paradoxerweise darf eine Angestelltentätigkeit weiterhin ausgeführt werden, aber da die Gründung eines Unternehmens sehr viel Zeit in Anspruch nimmt, wird dringend davon abgeraten. Auch ist es den Teilnehmern des Programms untersagt, Werbung für das Programm selbst zu machen.
Das Verbot der Werbung über das UGP gilt so Lange, bis der offizielle Gewerbeschein vorliegt.
Wer mit potenziellen Kunden in der Gründungsphase in Kontakt treten möchte, darf dies nur ohne Internetadresse und Visitenkarte tun. Auch ist es untersagt, die Kunden in dieser Phase zu kontaktieren. Visitenkarten der Kunden dürfen dagegen entgegen genommen werden, aber erst wenn der Gewerbeschein vorliegt, darf auch mit diesen interagiert werden.
Was passiert, wenn die Gründung nicht erfolgreich ist?
Trotz sorgfältiger Prüfung und noch so überzeugenden Geschäftsideen kann es leider immer mal wieder vorkommen, dass es das eigene Unternehmen nicht schafft, sich dauerhaft am Markt zu etablieren. Wir wünschen es Ihnen nicht, dennoch bleiben Ihnen in dieser Situation noch zwei Möglichkeiten:
Erstens können Sie sich von der gesetzlichen Sozialversicherung befreien lassen. So lange der Gewinn weniger als 5000 Euro pro Jahr beträgt, kann sich der Bewerber hiervon befreien lassen. Diese Ausnahmeregelung gilt allerdings nur für ein Jahr nach der Gründung des Unternehmens. Dies führt aber dazu, dass der Bewerber nicht mehr versichert ist und sich bei der WGKK selbst versichern muss. Auch die Annahme einer Teilzeit-Beschäftigung als Angestellter stellt eine Möglichkeit dar, von der Sozialversicherung befreit zu werden.
Die zweite Möglichkeit ist, das Gewerbe aufzugeben und sich beim AMS wieder arbeitssuchend zu melden. Wenn die Voraussetzungen hierfür gegeben sind, erhalten Sie anschließend wieder die gleiche Unterstützung wie vor dem Eintritt in das UGP.
Was sagen Betroffene über das UGP?
Im Internet finden sich einige Berichte von Teilnehmern des UGP. Grundsätzlich kommt das Programm sehr gut an.
Betont wird, dass derjenige, der gedenkt, sich selbstständig zu machen, dies vorher sehr genau überlegen sollte. Eine Selbstständigkeit ist nicht ohne Risiko und gerade in der Anfangszeit sehr belastend für das Privatleben. Die Experten, die Ihnen von Seiten des AMS zur Verfügung gestellt werden, werden Sie dahingehend beraten.
Nehmen Sie sich die Zeit, den Businessplan zu schreiben. Dieser ist die Basis, damit die Unternehmensberater vom UGP prognostizieren können, wie nachhaltig der Geschäftserfolg ist. Selbstredend wird der Plan am Anfang nicht sehr umfangreich sein, aber kann mit zunehmender Geschäftsdauer ergänzt und präzisiert werden. Die Experten erkennen aber auch, welche Schwierigkeiten auftreten können und wie diese am Besten umgangen werden.
Auch wird Ihnen geraten, bei erfolgreicher Aufnahme in das Programm unbedingt die Workshops und Seminare zu besuchen. Dabei werden Sie auf eine Vielzahl an Fragestellungen aufmerksam gemacht, die Sie vorher wahrscheinlich nicht beachtet haben. Auch werden Themen angesprochen, die essentiell dafür sind, dass die Unternehmensgründung erfolgreich abläuft. Auch die Einzel- und Gruppenberatungstermine sind eine Möglichkeit, Schwierigkeiten frühzeitig zu erkennen und abzuwenden. Last but not least bietet sich bei den Seminaren die Gelegenheit, gleichgesinnte kennenzulernen und so ein erstes Netzwerk zu schmieden. +
Wo erfahren Sie mehr über das Programm?
Wer mit dem Gedanken spielt, die Förderung in Anspruch zu nehmen, kann sich im Internet über das Programm informieren. Auch die UGP Infotage und der AMS Kundenbetreuer stellen potenzielle Informationsquellen dar.